Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder
Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung
einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder
eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen
oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu
verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht
einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf
zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an
die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine
Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine
IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische
Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter
http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in
einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen
entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des
Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare
Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B.
Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges
Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie
Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung
eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B.
anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der
Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf
Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie
über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein
Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den
Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer
Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt,
auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 -
Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und
Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen
und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen
mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf
die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die
Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im
Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den
Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die
Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird
urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms,
wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang
nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur
Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser
Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder
Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der
Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte
weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm
(unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus
erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung
beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser
Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2)
umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung
nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder
3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig
weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung
nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des
Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn
Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen
mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum
der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle
zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an
Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung
einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine
Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen
Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr
berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine
Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im
Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder
Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme
anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei
der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden
Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren
erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der
Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur
Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden
Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen
Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur
für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen
ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur
aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie
selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu
bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und
Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu
enthält der IBM Software Support Guide unter
http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen
Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den
ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert
funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten
Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller)
zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten
Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie
von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen
zur Erstattung des gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche
etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen
erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender
Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar
sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums
wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen
erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden
Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar
sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer
juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom
jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM
Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der
Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht
(einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit,
unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund
unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung,
begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien
und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren
für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der
maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen
haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des
guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von
Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise
nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und
sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden
Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser
Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und
Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten
einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und
verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung
verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und
Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen
Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur
Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur
Verfügung gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser
Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands
einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar
vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen
aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden
können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder
Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter
gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung
spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen
Bestimmungen haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes
zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die
Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem
Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in
Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen
Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des
Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird
Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden
nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern
definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die
im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser
Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen
gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der
Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in
Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der
Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und
belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm
bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und
für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich
haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die
Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von
Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche
Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des
Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse
gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für
die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den
IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung
erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle
einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige
Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts
wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung.
Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen
gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich
vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms
bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden
Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen,
sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre
persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere
Informationen zu Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses
Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung.
Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen
gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich
vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms
bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden
Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen,
sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt
hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch
Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine
gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung
sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung
aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre
persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere
Informationen zu Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (11/2002)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich
zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die
folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM Rational Agent Controller
Programmnummer: 5724-D14
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: 1
Erläuterung der Vertragsbedingungen:
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
"1" bedeutet, dass das Programm auf der primären Maschine und einer
anderen Maschine installiert werden darf, vorausgesetzt, dass das Programm
nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
"2" bedeutet, dass Sie dieses Programm nicht auf einen anderen
Computer kopieren und dort verwenden dürfen, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu
zahlen.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden
sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in
einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen,
wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.
Code von Drittherstellern
Das Programm sowie zukünftige Updates und Fixpacks für das Programm enthalten
eventuell bestimmte Komponenten von Drittherstellern, die Ihnen möglicherweise
unter anderen Bedingungen als gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt
werden und die es erforderlich machen, dass IBM oder die Dritthersteller, die
IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), Sie auf bestimmte
Sachverhalte hinweisen und/oder Ihnen bestimmte Informationen mitteilen. Jede
dieser Komponenten von Drittherstellern wird von IBM oder den Drittherstellern
entweder in einer Readme-Datei (oder in einer aktualisierten Readme-Datei, die
dem Fixpack oder Update beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien
identifiziert, auf die in diesen Readme-Dateien verwiesen wird (einschließlich
der zugehörigen Lizenzvereinbarung, Hinweise und anderer zugehöriger
Informationen), oder die Komponente von Drittherstellern verfügt über eine
eigene Lizenzvereinbarung (die z. B. bei der Installation oder dem Starten
einer solchen Komponente angezeigt wird oder zusammen mit der Komponente in
einer Datei mit dem Titel "README", "COPYING",
"LICENSE" oder einem ähnlichen Titel geliefert wird oder zu der mit
dem Programm gelieferten Dokumentation gehört). Die Nutzung jeder einzelnen
Komponente von Drittherstellern, die über eine eigene Lizenzvereinbarung
verfügt oder für die IBM oder die Dritthersteller eine Lizenzvereinbarung in
eine der obigen Readme-Dateien integriert haben (oder in eine Datei oder in
Dateien, auf die in den Readme-Dateien verwiesen wird), unterliegt nicht den
Bedingungen dieser Vereinbarung, sondern der separat beigepackten
Lizenzvereinbarung. Wenn Sie solche Komponenten von Drittherstellern nach der
Installation verwenden bzw. nicht deinstallieren (und Sie somit Zugriff auf
alle Lizenzvereinbarungen, Hinweise und Informationen haben), erklären Sie sich
mit diesen Lizenzvereinbarungen, Hinweisen und Informationen einverstanden,
auch wenn sie nur auf Englisch zur Verfügung gestellt werden. Sie erklären sich
damit einverstanden, jede aktualisierte Readme-Datei, die den Updates und
Fixpacks zu dem Programm beigepackt ist, zu prüfen.
Das Programm enthält die folgenden Komponenten von Drittherstellern:
Please see the file LicenseThirdParty.txt
D/N: L-TATN-5NZG9G
P/N: L-TATN-5NZG9G