Internationale Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklren Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewhrleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- drfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und 

- mssen das Programm sowie den zugehrigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurckgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rckerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. 

"IBM" steht fr International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft. 

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthlt. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfgung gestellt oder ber einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschre beigelegt. 

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschlielich des Originals und aller vollstndigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlssel sowie Dokumentationen. 

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darber hinaus Aufschluss ber Ihren Anspruch auf die Preise fr zuknftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie ber mgliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfgung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) fr das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert. 

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person. 

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollstndige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mndlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen knnen die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergnzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschtzt und lizenziert, jedoch nicht verkauft. 

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschlieliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmig erworben haben. 

Sie drfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschlielich einer Sicherungskopie, zur Untersttzung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten fr jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen. 

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, drfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben. 

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhngig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgem verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet. 

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ndern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrckliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben. 

IBM kann Ihre Lizenz kndigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehrigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurck-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprngliche Lizenznehmer des Programms sind, knnen Sie es zusammen mit dem zugehrigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurckgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags. 

Programmbertragung

Sie knnen ein Programm und alle Lizenzrechte und -verpflichtungen nur an Dritte bertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklren. Wenn Sie das Programm bertragen, mssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschlielich des zugehrigen Berechtigungsnachweises beifgen. Nach der bertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebhren

Bei dem fr eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebhr. 

Einmalgebhren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewhrt keine Gutschriften oder Rckerstattungen fr bereits fllige oder gezahlte Gebhren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung. 

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhhen wollen, mssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebhren bezahlen. 

Wenn eine andere Stelle fr das Programm Zlle, Steuern, Abgaben oder Gebhren erhebt, die nicht in den IBM Gebhren enthalten sind, erklren Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der fr die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich fr alle das Programm betreffenden Vermgenssteuern. 

3. Gewhrleistungsausschluss

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewhrleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrckliche oder implizite Gewhrleistung fr die Marktfhigkeit, die Eignung fr einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Untersttzung. 

Dieser Gewhrleistungsausschluss gilt auch fr die IBM Programmlieferanten. 

Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen knnen ihre eigenen Gewhrleistungen mitliefern.

IBM bietet keine technische Untersttzung, sofern dies nicht ausdrcklich angegeben ist. 

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Grnden von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhngig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschlielich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlssigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und auer in Fllen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschden (einschlielich Tod) und Schden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schden bis zu den Gebhren fr das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch fr Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, fr den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden knnen. 

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fllen haftbar, auch wenn auf die Mglichkeit solcher Schden hingewiesen wurde: 

1. Verlust oder Beschdigung von Daten; 

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschden; oder 

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschftsabschlsse, Umstze, Schdigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschden, so dass obige Einschrnkungen und Ausschlsse mglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind. 

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungltig oder undurchfhrbar ist, sind die brigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang. 

3. Sie erklren sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden. 

4. Sie erklren sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persnlichen Daten einschlielich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschftsbeziehung verarbeitet und verwendet und drfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmchtigten von IBM fr die Durchfhrung der gemeinsamen Geschftsaktivitten einschlielich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder fr Marktuntersuchungen) zur Verfgung gestellt werden. 

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung spter als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. 

6. Weder Sie noch IBM sind fr die Nichterfllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Grnden haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden knnen. 

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand fr Dritte, und IBM ist nicht haftbar fr Ansprche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgefhrten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und fr Personenschden (einschlielich Tod) und Schden an Immobilien und beweglichen Sachen, fr die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.  

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzufhren, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. 

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen fr den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde. 

Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen 

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der Europischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes eingefgt:

In der Europischen Gemeinschaft sind fr Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte fr den Verkauf von Konsumgtern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In sterreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollstndig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 

1. Die Haftung von IBM fr Schden und Verluste, die als Folge der Erfllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Grnde entstanden und belegt sind. Der Hchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen fr das Programm bezahlten Gebhren.

Die obige Einschrnkung gilt nicht fr Personenschden (einschlielich Tod) und fr direkte Schden an Immobilien und beweglichen Sachen, fr die IBM rechtlich haftbar ist. 

2. Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fllen haftbar, auch wenn auf die Mglichkeit solcher Schden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschdigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschden oder andere geschftliche Folgeschden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schden gefhrt hat; oder 4) entgangene Geschftsabschlsse, Umstze, Schdigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

3. Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlsse gelten nicht nur fr die von IBM durchgefhrten Aktivitten, sondern auch fr die Aktivitten von IBM Lieferanten. Sie legen den Hchstbetrag fest, fr den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind. 

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefgt:

In sterreich gilt als Gerichtsstand fr alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitflle einschlielich Streitfllen bezglich ihres Vorhandenseins das zustndige Gericht in Wien, sterreich (Innenstadt). 

STERREICH: Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3): Die Bedingungen dieses Abschnitts werden vollstndig durch den folgenden Text ersetzt:

Die folgende begrenzte Gewhrleistung kommt zur Anwendung, wenn Sie fr den Erwerb des Programms eine Gebhr bezahlt haben:

Der Gewhrleistungszeitraum betrgt zwlf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum fr Kunden mit laufenden Verfahren wegen Versten gegen die Gewhrleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. 

Die Gewhrleistung fr ein IBM Programm umfasst die Funktionalitt des Programms bei normalem Gebrauch und die bereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen. 

IBM gewhrleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. IBM gewhrleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Fr die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich. 

Die Gewhrleistung gilt nur fr den unvernderten Teil des Programms. 

Wenn das Programm innerhalb des Gewhrleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem mit Hilfe der bereitgestellten Informationen nicht behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm bei der Stelle zurckzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebhren dann zurck. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wird Ihnen der gezahlte Betrag von der Stelle zurckerstattet, bei der Sie das Programm erworben haben. 

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefgt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persnlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschftsaktivitten. 

DEUTSCHLAND: Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3): Es gelten dieselben nderungen wie in Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3) oben unter sterreich. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefgt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit der IBM. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt: 

Fr alle Ansprche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Gewhrleistungsausschluss) dieser Vereinbarung aufgefhrten Flle. 

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefgt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persnlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschftsaktivitten. 

Z125-5589-03 (11/2002)




LIZENZINFORMATION

Fr die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zustzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname:  IBM(R) 32-bit Runtime Environment for Windows(R), Java(TM) 2 Technology Edition, Version 1.4.2
Programmnummer:  5648-C98
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:  1

Erluterung der Vertragsbedingungen:

Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
"1" bedeutet, dass das Programm auf der primren Maschine und einer anderen Maschine installiert werden darf, vorausgesetzt, dass das Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgefhrt wird.
"2" bedeutet, dass Sie dieses Programm nicht auf einen anderen Computer kopieren und dort verwenden drfen, ohne zustzliche Lizenzgebhren zu zahlen.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfgbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM verffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Programmspezifische Bedingungen

1. ALLGEMEINES

Nur bei Widersprchen zwischen den Bedingungen der Internationalen Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung und den Bedingungen dieser Lizenzinformation haben die hier aufgefhrten Bedingungen Vorrang.

Falls Ihnen das Programm separat von IBM zur Verfgung gestellt wurde, knnen Sie das Programm kostenlos nutzen.

Das Programm besteht aus Binrcode, der auf dem oder den Betriebssystemen ausgefhrt wird, die in den dem Programm beigepackten Readme-Dateien angegeben sind.

2. MARKEN UND COPYRIGHT FALLEN IN IHRE ZUSTNDIGKEIT

a) Sie drfen Copyrights, Marken oder andere rechtliche Hinweise (ob von IBM oder einem Dritthersteller), die mglicherweise von diesem Programm angezeigt werden oder darin integriert sind, weder ndern, lschen, unterdrcken noch unkenntlich machen.

b) Java und alle Java-basierten Marken sind in gewissen Lndern Marken der Sun Microsystems, Inc.

c) Sie erkennen das Eigentumsrecht und den Rechtsanspruch von IBM und Sun Microsystems, Inc. auf ihre jeweiligen Marken sowie deren "guten Namen" an, einschlielich des guten Namens, der aus der Nutzung des Programms entsteht. Sie verwenden keine Marke, die den Marken von IBM oder Sun zum Verwechseln hnlich ist, und versuchen nicht, eine solche Marke zu registrieren.

3. BERECHTIGUNGSNACHWEIS

Diese Lizenzvereinbarung stellt Ihren Berechtigungsnachweis dar.


D/N:  L-ADAN-5YWE3M
P/N:  L-ADAN-5YWE3M 