LIZENZVEREINBARUNG FÜR CRYSTAL REPORTS FÜR IBM RATIONAL SOFTWARE ARCHITECT UND RATIONAL APPLICATION DEVELOPER ("OEM-Produkte")

 

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: DIES IST EIN RECHTSGÜLTIGER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND BUSINESS OBJECTS SOFTWARE LIMITED (NACHSTEHEND "BUSINESS OBJECTS") ÜBER DIE NUTZUNG DES OBEN BEZEICHNETEN BUSINESS OBJECTS-SOFTWAREPRODUKTS, DAS COMPUTERSOFTWARE UND MÖGLICHE BEGLEITMEDIEN, GEDRUCKTE MATERIALIEN UND DOKUMENTATIONEN IM ONLINE- ODER ELEKTRONISCHEN FORMAT (NACHSTEHEND "SOFTWARE") ENTHALTEN KANN. BEVOR SIE MIT DER INSTALLATION DER SOFTWARE FORTFAHREN KÖNNEN, MÜSSEN SIE DIE BEDINGUNGEN DER FOLGENDEN SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG (NACHSTEHEND "LIZENZVEREINBARUNG") DURCHLESEN UND SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

1.     LIZENZEINRÄUMUNG: Business Objects gewährt Ihnen eine einfache und beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software. Die Nutzung ist ausschließlich für interne Geschäftszwecke und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gestattet. Sie erhalten ausschließlich eine Lizenz zur Nutzung der Software, nicht jedoch das Eigentum an dieser. Diese Software wird mit IBM Rational Software Architect (RSA) oder Rational Application Developer (RAD) bereitgestellt und unterliegt den folgenden OEM-Lizenzbedingungen: Die Runtime-Software darf nur in Verbindung mit den OEM-Produkten verwendet werden. Der Zugriff auf Daten, die nicht speziell in Verbindung mit den OEM-Produkten erstellt oder von ihnen verwendet werden, gilt als Verstoß gegen diese Lizenz.

2.     INSTALLATION UND NUTZUNG: Die Verwendung der Software unterliegt den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. Sie können außerdem die Software installieren, soweit dies unter Anlegung vernünftiger Maßstäbe zur Notfall-Wiederherstellung, für Notfall-Neustarts und -Sicherungen erforderlich ist; dies gilt insbesondere für die Erstellung von Kopien für die genannten Zwecke zur Nutzung an einem oder mehreren Notfall-Wiederherstellungsstandorten. Um die gemäß dieser Lizenzvereinbarung eingeräumten Rechte an der Software auszuüben, müssen Sie Ihre Softwarekopie zunächst in der während des Startvorgangs beschriebenen Weise aktivieren. Business Objects behält sich das Recht vor, Anzahl und Typ der Lizenzen sowie die Nutzung der Software durch Schlüsselcodes zu kontrollieren.

3.     VERWENDUNG, IMPLEMENTIERUNG UND VERTRIEB VON RUNTIME-SOFTWARE

3.1  Definitionen

3.1.1.   "Zugriff" bezeichnet eine Verbindung zur Runtime-Software – entweder direkt oder indirekt über Anwendungen der mittleren Stufe.

3.1.2.   "Implementierung" bzw. "implementieren" bezeichnet die Installation von Serveranwendungen auf einem oder mehreren Computern innerhalb Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation in einer Produktionsumgebung zur ausschließlichen Nutzung für interne Unternehmenszwecke.

3.1.3.   "Vertrieb" bzw. "vertreiben" bezieht sich auf den Verkauf, Weitervertrieb, die Lizenzierung bzw. das Leasen von Serveranwendungen an dritte Endanwender von außerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation.

3.1.4.   Als "Prozessor" wird ein einzelner physischer Zentralprozessor bzw. eine CPU (Central Processing Unit) bezeichnet.

3.1.5.   Als "Projekt" werden eine oder mehrere Serveranwendungen bezeichnet, welche (a) dieselben oder im Wesentlichen ähnliche Berichte bereitstellen, (b) dieselbe oder eine im Wesentlichen ähnliche benutzerdefinierte Anwendungs-Interfaces verwenden oder (c) aus verwandten Modulen oder Komponenten bestehen.

3.1.6.   "Runtime-Software" bezieht sich auf versionsspezifische Dateien und Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs), die in der mit der Software gelieferten Datei JAVA_RUNTIME.TXT ausgewiesen sind.

3.1.7.   "Serveranwendung" bezeichnet eine von Ihnen entwickelte Anwendung, die a) die Runtime-Software nutzt, b) mehr als einem Anwender – direkt oder indirekt über Anwendungen der mittleren Stufe – den Zugriff auf die Runtime-Software gewährt und c) der Runtime-Software bedeutende und primäre Funktionen hinzufügt.

3.2  Verwendung der Runtime-Software. Die Runtime-Software darf zur Entwicklung von Serveranwendungen installiert und verwendet werden.

3.3  Implementierung von Serveranwendungen. Nach Aktivierung Ihrer Kopie der Software können innerhalb Ihres Unternehmens mehrere Serveranwendungen implementiert werden, vorausgesetzt, von jeder Serveranwendung und jedem Projekt wird nur unter einem Prozessor auf die Runtime-Software zugegriffen. Sofern nicht zuvor eine zusätzliche Prozessorlizenz erworben wurde, um eine zusätzliche Skalierbarkeit der Runtime-Software zu erweitern, ist es ausdrücklich untersagt, über eine Serveranwendung oder ein Projekt auf mehr als eine Runtime-Software-Installation in mehr als einem Prozessor zuzugreifen, sei es durch die Kombination weiterer Softwarelizenzen, durch andere Business Objects-Produkte, die die Runtime-Software beinhalten, durch wie auch immer geartete Werbeangebote oder auf anderem Wege. Falls Sie zusätzliche Prozessorlizenzen erworben haben, kann die Runtime-Software so häufig installiert und ausgeführt werden, wie Prozessorlizenzen vorhanden sind. Nähere Informationen zu zusätzlichen Prozessorlizenzen finden Sie unter http://www.businessobjects.com/products/reporting/crystalreports/licensing/default.asp.

3.4  Vertrieb von Serveranwendungen. Diese Lizenzvereinbarung selbst gewährt Ihnen kein Recht auf Vertrieb von Serveranwendungen an Dritte. Wenn Sie Serveranwendungen an Dritte weitergeben möchten, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung von Business Objects. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter http://www.businessobjects.com/products/reporting/crystalreports/register_webapp/form.asp.

Nähere Informationen zu Erweiterungslizenzen, zur allgemeinen Lizenzierung sowie zur Lizenzüberprüfung finden Sie unter http://www.businessobjects.com/products/reporting/crystalreports/java/licensing.asp.

3.5  Zugriff auf Serveranwendungen durch Dritte. Wenn Sie von Business Objects eine schriftliche Genehmigung für die Verteilung von Serveranwendungen an Dritte erhalten, dürfen Sie Kopien der Serveranwendungen reproduzieren und an Endanwender von Server-/Webanwendungen verteilen, vorausgesetzt, Sie halten alle Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung, einschließlich Abschnitt 3.6, ein.

3.6  Voraussetzungen für die Weitergabe von Runtime-Software. Wenn Sie die Runtime-Software gemäß Abschnitt 3.4 an Dritte weitergeben, erklären Sie sich mit den folgenden Anforderungen einverstanden:

3.6.1.     Sie geben Kopien der Runtime-Software nur als Teil einer Anwendung weiter, durch die der Runtime-Software spezifische und primäre Funktionen hinzugefügt werden.

3.6.2.     Sie sind allein verantwortlich für die Unterstützung und Wartung sowie für Upgrades und technischen oder anderweitigen Support, der von Anwendern vorausgesetzt oder angefordert wird, die derartige Kopien der Runtime-Software bzw. Beispielanwendungen erhalten haben.

3.6.3.     Ohne schriftliche Genehmigung von Business Objects ist es Ihnen nicht gestattet, Namen, Logo oder die Marke von Business Objects oder der Software zu verwenden.

3.6.4.     Sie verteidigen, stellen Business Objects frei und halten Business Objects schadlos gegen alle Forderungen und Haftungsansprüche, die sich aus der Verwendung, Reproduktion oder Verteilung der Runtime-Software ergeben.

3.6.5.     Sie sichern sich das Einverständnis des Endanwenders, die folgenden Bestimmungen im Wesentlichen einzuhalten:

Der Endanwender verpflichtet sich, die Runtime-Software oder das Berichtsdateiformat (.RPT) nicht zu ändern, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu übersetzen, anzupassen oder rückzuentwickeln;

Der Endanwender verpflichtet sich, die Runtime-Software nicht mit allgemein verwendbaren Berichterstellungs-, Datenanalyse-, Berichtverteilungsprodukten bzw. anderen Produkten in den Verkehr zu bringen, die dieselben oder vergleichbare Funktionen wie die von Business Objects angebotenen Produkte bereitstellen;

Der Endanwender verpflichtet sich, die Runtime-Software nicht zur Entwicklung eines Produkts zwecks Weitergabe zu verwenden, das generell als Konkurrenzprodukt zum Produktangebot von Business Objects anzusehen ist;

Der Endanwender verpflichtet sich, die Runtime-Software nicht zur Entwicklung von Produkten  zwecks Weitergabe zu verwenden, durch die das Berichtsdateiformat (.RPT) in ein anderes Berichtsdateiformat konvertiert wird, das von allgemein verwendbaren Berichterstellungs-, Datenanalyse- oder Berichtverteilungsprodukten genutzt werden kann, die nicht Eigentum von Business Objects sind;

Der Endanwender verpflichtet sich, die Software weder auf Miet- oder Timesharing-Basis zu nutzen noch ein Servicebüro zu Gunsten Dritter zu betreiben;

BUSINESS OBJECTS UND SEINE ZULIEFERER ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER Nichtverletzung VON RECHTEN DRITTER. BUSINESS OBJECTS UND SEINE ZULIEFERER ÜBERNEHMEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE KEINE HAFTUNG, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND.

4.     EIGENTUM: Business Objects und/oder seine Zulieferer behalten sämtliche Rechte, Rechtstitel und Rechtsansprüche an der Software und sämtlichen Kopien, unabhängig von der Form oder dem Datenträger, auf dem sich das Original oder sonstige Kopien befinden. Sie haben weder Eigentum an der Software oder dazugehörigen Patenten, Urheberrechten, Marken oder sonstigen geistigen Eigentum, noch erwerben Sie hiermit einen Anspruch oder ein Recht darauf. Sie erklären sich einverstanden, angemessene Bemühungen zum Schutz vor nicht autorisierter Offenlegung oder Verwendung des Inhalts der Software zu unternehmen. Business Objects und/oder seine Zulieferer behalten sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Die Zulieferer von Business Objects gelten als Drittbegünstigte dieser Lizenzvereinbarung und haben das ausdrückliche Recht auf eine direkte Geltendmachung der hierin enthaltenen Bestimmungen.

5.     COPYRIGHT: Die Software wurde von Business Objects und/oder seinen Zulieferern urheberrechtlich geschützt und unterliegt den Urheberrechts- und Patentgesetzen der USA sowie internationalen Staatsverträgen. Die Software darf nicht kopiert werden, es sein denn, die Kopie dient Folgendem: (a) der Erstellung einer Sicherungskopie oder (b) der Installation der auf Sie lizenzierten Softwarekomponenten auf Computern zum Ausführen der Software, wie in den Abschnitten 2 und 3 angeführt. Lediglich unter Beachtung der im Lieferumfang der Software enthaltenen Dokumentation dürfen Sie eine angemessene Anzahl an Kopien (entweder in gedruckter oder elektronischer Form) erstellen, vorausgesetzt, dass diese Kopien nur von lizenzierten Endanwendern in Zusammenhang mit der Verwendung der Software eingesetzt und nicht an Dritte verteilt oder erneut veröffentlicht werden. Sie haben alle Copyright-Vermerke, Marken oder andere Eigentümer-Hinweise von Business Objects und seinen Zulieferern auf sämtlichen von Ihnen erstellten Kopien der Software oder der Dokumentation anzubringen. Sämtliche weitere, von Ihnen erstellte Kopien der Software stellen einen Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarung dar.

6.     EINSCHRÄNKUNGEN: Sofern in dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich genehmigt gilt Folgendes: (a) der Zugriff auf die Software erfolgt nur in Zusammenhang mit der Verarbeitung und Verbreitung an Ihre Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner von (i) eigenen Daten und (ii) Daten Dritter, die Sie verarbeiten und verbreiten dürfen; (b) Sie dürfen die Software weder auf einer Timesharing-Basis nutzen noch ein Servicebüro betreiben oder gehostete Dienste zum Vorteil Dritter anbieten; (c) die Software darf in keiner Weise geändert oder übersetzt werden, außer über die speziell für derartige Zwecke zur Verfügung gestellten und in der Software enthaltenen Menüs, Optionen und Tools; (d) die Software oder Teile daraus dürfen in keiner Weise zurückentwickelt, disassembliert oder dekompiliert werden, außer dass (und nur insoweit) es durch geltendes Recht für bestimmte Zwecke ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist; (e) die Software oder ein beliebiges unter dieser Lizenzvereinbarung eingeräumtes Recht darf ohne schriftliche Genehmigung durch Business Objects nicht unterlizenziert, abgetreten, vermietet, verkauft, verliehen, weitergegeben oder in anderer Weise übertragen werden; (f) die Software darf nicht zur Entwicklung und Weitergabe eines Produkts verwendet werden, das generell als Konkurrenzprodukt zum Produktangebot von Business Objects anzusehen ist; (g) die Software darf nicht zur Entwicklung eines Produkts verwendet werden, durch das das Berichtsdateiformat (.RPT) in ein anderes Berichtsdateiformat konvertiert wird, das von allgemein verwendbaren Berichterstellungs-, Datenanalyse- oder Berichtverteilungsprodukten genutzt werden kann, die nicht Eigentum von Business Objects sind; (h) das Berichtsdateiformat (.RPT) darf nicht geändert, disassembliert, dekompiliert, übersetzt, angepasst oder zurückentwickelt werden; (i) über nicht autorisierte Schlüsselcodes darf nicht auf zusätzliche Softwarefunktionen oder -leistungsmerkmale zugegriffen werden; (j) ohne schriftliche Genehmigung durch Business Objects dürfen Dritten gegenüber keine Software-Benchmarkergebnisse offen gelegt werden. Wenn Sie vorhaben, ein Interface für die Software zu entwickeln und/oder zu testen bzw. die Software mit einer anderen Software zu verbinden, haben Sie Business Objects darüber in Kenntnis zu setzen. Business Objects kann Ihnen nach eigenem Ermessen die für die Kompatibilität zwischen der Software und anderer Software oder Produkte erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

 

7.     BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSANSPRÜCHE

 

 

(A)   Business Objects garantiert Ihnen hiermit, dass: (i) die Software über einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Lieferung im wesentlichen mit der in der dazugehörigen Dokumentation enthaltenen, funktionalen Beschreibung übereinstimmen wird; und (ii) die physischen Datenträger (z.B. Disketten oder CD-ROM) und physische Dokumentation frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Sämtliche stillschweigende Gewährleistungen bezüglich Software und Datenträger sind auf neunzig (90) Tage ab Lieferung beschränkt, sofern der Anspruch darauf gemäß Abschnitt 7 (c) unten nicht ausgeschlossen wird. Die vorstehenden Gewährleistungen schließen ausdrücklich sämtliche Mängel aus, die auf Unfall, Missbrauch, nicht autorisierte Reparaturen, Abänderungen, Erweiterungen oder falsche Anwendung zurückzuführen sind. Business Objects gibt keine Gewährleistung darüber ab, dass die Verwendung der Software ohne Beeinträchtigungen und fehlerfrei ablaufen wird. Die Bereitstellung zusätzlicher Kopien oder Revisionen/Aktualisierungen der Software, einschließlich der im Rahmen eines Wartungsprogramms bereitgestellten Versionen, wirken sich in keiner Weise auf den Gewährleistungszeitraum aus.

 

 

(B) Ihr ausschließlicher Rechtsanspruch bei Verstoß gegen die vorstehende beschränkte Gewährleistung ist nach Wahl von Business Objects entweder: (i) Instandsetzung oder Austausch der Software durch ein oder mehrere Produkte, die mit der vorstehenden Gewährleistung konform sind; oder (ii) Rückgabe der Software und des OEM-Produkts gemäß den Bestimmungen der OEM-Lizenzvereinbarung und Auflösung dieser Lizenzvereinbarung hinsichtlich der damit nicht konformen Kopien. Dieser Rechtsanspruch wird Ihnen von Business Objects nur dann gewährt, wenn Sie Business Objects innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Software von dem Verstoß gegen die vorstehende beschränkte Gewährleistung schriftlich in Kenntnis setzen.

 

 

(c)   MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 7 ANGEFÜHRTEN PUNKTE GEBEN BUSINESS OBJECTS UND SEINE ZULIEFERER und Händler KEINERLEI SCHRIFTLICHE ODER MÜNDLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN, BEDINGUNGEN ODER GARANTIEN IM HINBLICK AUF DIE SOFTWARE UND DIE DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN DIENSTE AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICHER, STILLSCHWEIGENDER, GESETZLICHER ODER SONSTIGER NATUR, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, FOLGENDER STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN UND BEDINGUNGEN: (i) DER MARKTTAUGLICHKEIT; (ii) DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT; (iii) DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; (iv) DER GESETZMÄßIGKEIT (v) SOLCHER, DIE AUFGRUND DER GESCHÄFTSERBRINGUNG, DES GESCHÄFTSVERKEHRS BZW. VON GESCHÄFTSGEPFLOGENHEITEN ENTSTEHEN. IN MANCHEN STAATEN ODER GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DAS VORSTEHENDE MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTRIFFT, und SIE ABER UNTER UMSTÄNDEN ANDEREN RECHTSSPRECHUNGEN UNTERLIEGEN.

 

8.     HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: IM RAHMEN DER ANWENDBAREN GESETZE ÜBERNEHMEN WEDER BUSINESS OBJECTS NOCH SEINE LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, HÄNDLER (EINSCHLIESSLICH OEM-HÄNDLER), ZULIEFERER ODER ANGEGLIEDERTEN GESELLSCHAFTEN IRGENDEINE HAFTUNG FÜR: (I) KOSTEN VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; (II) SPEZIELLE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGING DAVON, OB DIESE AUF VERTRAGS- ODER DELIKTSHAFTUNG ZURÜCKGEHEN, SELBST WENN BUSINESS OBJECTS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; (III) JEGLICHE VON DRITTEN ERHOBENEN FORDERUNGEN; SOWIE (IV) SÄMTLICHE SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE IHNEN ODER IHREN ANSPRUCHSTELLERN ENTSTANDEN SIND UND WELCHE ÜBER DEN VON IHNEN FÜR DIE SOFTWARE, DIE DIE HAFTUNG DIREKT AUSLÖSEN, BEZAHLTEN PREIS HINAUSGEHEN. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN SELBST DANN, WENN DER MIT EINEM BESCHRÄNKTEN RECHTSANSPRUCH VERFOLGTE ZWECK NICHT ERFÜLLT WERDEN KONNTE. IN MANCHEN STAATEN ODER RECHTSORDNUNGEN IST DIE BESCHRÄNKUNG BZW. DER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIG EINGETRETENE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTREFFEN. DER OEM ÜBERNIMMT GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG KEINE HAFTUNG.

9.     BEENDIGUNG: Diese Lizenzvereinbarung kann seitens Business Objects unter den folgenden Umständen aufgelöst werden: eine der in dieser Vereinbarung aufgeführten Bedingungen verletzen und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung beheben. Nach Auflösung der Lizenzvereinbarung erklären Sie sich mit Folgendem einverstanden: (i) die Verwendung der Software einschließlich der Verwendung und des Vertriebs sämtlicher angepasster Anwendungen, in denen die Software enthalten ist, unverzüglich einzustellen; sowie (ii) die Software zu zerstören und Business Objects schriftlich zu bestätigen, dass alle Kopien und kopierten Teile der Software zurückgegeben oder vollständig zerstört wurden und nicht mehr in Gebrauch sind. Die Abschnitte 4, 5, 7 (c), 8, 10, 11, 12, 13 und 14 behalten auch nach der Beendigung dieser Lizenzvereinbarung ihre Gültigkeit.

10.  ÜBERPRÜFUNG: Während der Laufzeit dieser Lizenzvereinbarung und bis drei (3) Jahre nach deren Beendigung oder Ablauf ist Business Objects berechtigt, Bücher und Unterlagen nach angemessener Benachrichtigung und auf Kosten von Business Objects auf Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Im Falle eines wissentlichen Verstoßes gegen die hier aufgeführten Verpflichtungen hat Business Objects neben anderen Rechtsansprüchen das Recht, die Rückerstattung der für Business Objects entstandenen Prüfungskosten zu fordern.

 

11.  ALLGEMEINES: Falls nicht anderweitig durch US-amerikanische Bundesgesetze vorgesehen unterliegt diese Lizenzvereinbarung den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien, USA, und zwar ohne Verweis auf Gesetzeskollisionsbestimmungen oder auf die Konvention der Vereinten Nationen zu Verträgen für den Internationalen Warenverkauf von 1980 und sonstige dazu bestehenden Ergänzungen. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung als ungültig erachtet wird, bleibt die Gültigkeit der verbleibenden Teile dieser Lizenzvereinbarung davon unbeeinträchtigt. Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte zwischen Ihnen und Business Objects getroffene Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen bezüglich des Gegenstandes dieser Lizenzvereinbarung. Diese Lizenzvereinbarung darf nicht abgeändert werden, es sei denn, die Abänderung erfolgt schriftlich und wurde von dazu ermächtigten Vertretern beider Vertragsparteien ordnungsgemäß unterzeichnet. Wenn Sie die Software im Namen einer juristischen Person erwerben, geben Sie die Zusicherung und Garantie ab, dass Sie die gesetzliche Befähigung zur wirksamen Vertretung dieser juristischen Person für die Verpflichtung in bezug auf diese Lizenzvereinbarung besitzen. Diese Lizenzvereinbarung ersetzt alle Bestimmungen sämtlicher von Ihnen eingereichten Bestellungen und sonstiger Bestellbelege. Falls Sie und Business Objects eine wechselseitig vereinbarte Mastersoftware-Lizenzvereinbarung (nachstehend "MSLA") abgeschlossen und Sie die Software im Rahmen der MSLA erworben haben, unterliegt die Nutzung der Software durch Sie den Bedingungen der MSLA, und die Bedingungen der MSLA gelten vorrangig vor den Bedingungen dieser Vereinbarung. Der Produktname für die Software ist eine Marke oder eine eingetragene Marke von Business Objects. Falls Sie noch Fragen in Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung haben, wenden Sie sich an Ihr Business Objects-Verkaufsbüro oder einen autorisierten Händler vor Ort oder schreiben Sie an: Business Objects S.A., Attn: Worldwide Licensing, 3030 Orchard Parkway, San Jose, CA 95134.

12.  EINSCHRÄNKUNG DER RECHTE DURCH DIE REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (USA): Die Software ist gemäß Definition in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) ein "kommerzieller Artikel", der aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftwaredokumentation" besteht, wie in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) definiert. In Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) (oder einer entsprechenden Bestimmung, etwa aus Ergänzungen der verschiedenen US-amerikanischen Regierungsbehörden, je nach Anwendbarkeit) erwerben alle Anwender, die Mitglieder der amerikanischen Regierung sind, die Software nur mit den hierin festgelegten Rechten. Hersteller: Business Objects S.A., 3030 Orchard Parkway, San Jose, CA 95134, USA.

13.  EXPORTKONTROLLEN: Sie erkennen an, dass die Software aus den USA stammt. Sie verpflichten sich, alle für die Software geltenden internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, einschließlich der Exportrichtlinien der USA sowie aller von den USA oder anderen Regierungen ausgegebenen Beschränkungen für Endanwender, für den Endverbrauch sowie für Exportziele.