Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne
Gewährleistung
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf die Preise für zukünftige Upgrades
(sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen.
Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Gewährleistungsausschluss
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht
ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite
Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten
Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das
Programm oder die technische Unterstützung.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM
Programmlieferanten.
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM
Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.
IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies
nicht ausdrücklich angegeben ist.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden;
oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der
Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes
eingefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als
Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
2. Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar,
auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:
1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle
mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden;
3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des
Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4)
entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens
oder Verlust erwarteter Einsparungen.
3. Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).
ÖSTERREICH: Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): Die
Bedingungen dieses Abschnitts werden vollständig durch den folgenden
Text ersetzt:
Die folgende begrenzte Gewährleistung kommt zur Anwendung,
wenn Sie für den Erwerb des Programms eine Gebühr bezahlt haben:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein IBM Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des
Programms.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem mit Hilfe der
bereitgestellten Informationen nicht behoben werden kann, sind Sie
berechtigt, das Programm bei der Stelle zurückzugeben, bei der das
Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann
zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wird Ihnen der
gezahlte Betrag von der Stelle zurückerstattet, bei der Sie das
Programm erworben haben.
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): Es
gelten dieselben Änderungen wie in Gewährleistungsausschluss
(Abschnitt 3) oben unter Österreich.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3
(Gewährleistungsausschluss) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-5589-03 (01/2003)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung' die folgenden
Bedingungen.
Programmname: Rational Team Concert 2.0 client for
Microsoft Visual Studio IDE, Express-C
Programmnummer: 5724-V04
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Um eine separate Lizenz für dieses Programm
zu erwerben, die nicht durch die Lizenzbedingungen des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an den
zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.
Andere IBM Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben
werden ("Andere IBM Programme"). Sie dürfen die anderen IBM
Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des
Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die
anderen IBM Programme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die anderen IBM Programme zu
übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der
Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die
anderen IBM Programme unter Umständen ersetzt oder geändert. Im
Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden
Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den
anderen IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung
des Programms abläuft bzw. erlischt, müssen Sie die Nutzung der
anderen IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme
vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der Sie
das Programm bezogen haben. Wenn Sie die anderen IBM Programme
heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, von der Sie das
Programm bezogen haben. Um die anderen IBM Programme für eine
Nutzung ohne die obigen Einschränkungen zu lizenzieren, wenden Sie
sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle,
von der Sie das Programm bezogen haben, um die entsprechenden
Lizenzen anzufordern.
Diese Liste enthält die anderen IBM Programme, die mit den
Programmen lizenziert werden:
IBM INSTALLATION MANAGER AND PAKAGING UTILITY FOR THE
RATIONAL SOFTWARE DEVELOPMENT PLATFORM Version 1.3
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
("Lieferanten") übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten
Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten sind Ihnen gegenüber nicht
haftbar und übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu
halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer NOTICES-Datei
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Diese Liste enthält die ausgeschlossenen Komponenten:
1. Ant 1.6.5
2. Apache HttpComponents-HttpClient 4.0 beta2
3. Apache HttpComponents-HttpCore 4.0
4. Apache James Mime4J 0.5
5. Cairo Binding
6. Cairo Library 1.0.2,
7. Commons Codec 1.3,
8. Commons Collections 2.1.1
9. Commons HttpClient 3.0
10. Commons IO 1.2
11. Commons Logging 1.0.4
12. Eclipse 3.4.2
13. Eclipse EMF 2.4.2
14. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.4.2
15. Eclipse Modeling Framework - Service Data Object (EMF-
SDO) 2.4.2
16. Eclipse XSD 2.4.2
17. IBM Dojo Toolkit 1.2
18. ICU4J 3.8.1
19. Independent JPEG Group's LIBJPG Release 6b
20. Java API for Servlets 2.4
21. Java OAuth svn-823
22. JUnit 3.8.2
23. Log4J 1.2.12
24. Microsoft Visual Studio
25. OSGI Materials 4.0.1
26. OSGI Materials 4.1.0
27. pixman 0.1.6
28. Putty 0.58 (subset)
29. Rhino 1.6 R7
30. RSSOwl (derivative work of subset) 1.1
31. XHTML DTDs 1.1
32. XML4J 4.3
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in
den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm
beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder
einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre
Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes
angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weiteren
separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Sie bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für ein Programm, das Sie unter den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen haben,
gilt Folgendes: Wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im
Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM
Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das
Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, die
Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist Ihnen gegenüber nicht haftbar und übernimmt
keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu
entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich
des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweis: IBM kann unter Umständen eingeschränkte
Unterstützung für separat lizenzierten Code zur Verfügung stellen. Wenn
Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende
Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
1. GTK+ Binding
2. GTK+ Binding for Mozilla
3. GNOME Binding
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und die Angaben zur
Betriebsumgebung befinden sich (sofern verfügbar) in der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation, z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, z. B. in einem
Ankündigungsschreiben. Sie sind damit einverstanden, dass solche Dokumentationen
und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur
Verfügung gestellt werden.
Programmspezifische Bedingungen
Lizenz für Bundled DB2 Limited Use
Dieses Programm wird zusammen mit der Datenserverkomponente
der IBM DB2-Edition(en), die im Abschnitt
"Unterstützungsprogramme" dieser Lizenzinformation angegeben ist/sind, als
Produktpaket geliefert ("Bundled DB2 Edition"), das der folgenden
eingeschränkten Lizenz unterliegt.
Der Lizenznehmer darf eine (1) Instanz der Bundled DB2
Edition installieren und nutzen, aber nur in Verbindung mit seiner
lizenzierten Nutzung des Programms und nur zur Speicherung und
Verwaltung von Daten, die von dem Programm verwendet und generiert
werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die Bundled
DB2 Edition darf nur von den internen Komponenten des Programms
genutzt werden. Sie darf als Repository für die von dem Programm
generierten Konfigurationsdaten verwendet werden, aber nicht zur
Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, die zur
Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Der Lizenznehmer ist nicht dazu
berechtigt, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur
Bundled DB2 Edition-Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von
Berichten herzustellen. Mit der Bundled DB2 Edition dürfen nur bis zu
maximal 4 GB des Instanzspeichers belegt werden.
Die Nutzung der Bundled DB2 Edition durch den Lizenznehmer
darf die Anzahl der Clientzugriffslizenzen, für die der
Lizenznehmer gemäß Berechtigungsnachweis für das Programm lizenziert
ist, nicht überschreiten.
Der Lizenznehmer darf die Komponente High Availability and
Disaster Recovery (HADR) nur zusammen mit der Einzelinstanz der
Bundled DB2 Edition einsetzen, zu deren Installation und Nutzung er
gemäß der obigen Erläuterung berechtigt ist. Die HADR-Komponente
muss auf derselben Maschine installiert und genutzt werden, auf
der die Bundled DB2 Edition installiert ist. Wenn der
Lizenznehmer weitere 100 DB2-Prozessor-Value-Units erwirbt, ist er
berechtigt, die HADR-Komponente auf einem zweiten Server zu nutzen,
aber nur in einer Idle-Standby-Konfiguration. In einer "Idle-
Standby"-Konfiguration ist DB2 auf den Idle-Standby-Servern
installiert, die Server verarbeiten aber keine Benutzertransaktionen
oder Abfrageworkloads. Ein DB2-Server wird als "inaktiv" (idle)
angesehen, wenn er ausschließlich für Verwaltungsaktionen in
Funktionsübernahmesituationen genutzt wird; z. B. zur Unterstützung von
Protokollübertragungen, wenn sich eine Datenbank im Wartestatus für aktualisierende
Recovery befindet, oder bei der Erstellung einer Flashkopie einer
DB2-Datenbank und dem anschließenden Backup dieser
Datenbankkopie auf einem anderen Server, oder bei der Synchronisierung
einer Standby-Datenbank mit der HADR-Komponente.
Darüber hinaus ist der Lizenznehmer berechtigt, die
folgenden Funktionen oder Features mit der Bundled DB2 Edition zu
verwenden:
- pureXML
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die folgenden
Funktionen oder Features mit der Bundled DB2 Edition zu verwenden:
- DB2 Database Partitioning Feature
- Table Partitioning
- Backup Compression
- Materialized Query Tables (MQT)
- Multi-dimensional Clustering (MDC)
Sofern oben in dieser Lizenzinformation nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt,
separate Features, die für die vollständig lizenzierte Version der
IBM DB2-Edition erhältlich sind, zu installieren oder zu
nutzen. Für die Nutzung solcher Features muss eine vollständig
lizenzierte Version erworben werden.
Wird das Programm zusammen mit einer separat lizenzierten
IBM DB2-Edition eingesetzt, unterliegt die Nutzung der Bundled
DB2 Edition den Lizenzbedingungen der betreffenden Edition, und
nicht den Bedingungen dieser eingeschränkten Lizenz.
Micro Broker
Das Programm kann die IBM Micro Broker-Software enthalten.
Der Lizenznehmer darf die Micro Broker-Software nur in
Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms installieren
und nutzen.
Aktualisierung allgemeiner Komponenten
Bestimmte Teile dieses Programms wurden von IBM intern als
allgemeine Komponenten gekennzeichnet, die von mehreren IBM Programmen
gemeinsam nutzbar sind. Der Lizenznehmer bestätigt hiermit, dass die
Installation dieses Programms, zukünftiger Programmupdates oder anderer
IBM Programme, die die allgemeinen Komponenten nutzen, unter
Umständen dazu führt, dass die allgemeinen Komponenten in mehreren
IBM Programmen aktualisiert werden.
Nutzungsbeschränkung
IBM erteilt dem Lizenznehmer eine eingeschränkte, nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Download, die
Installation und die Nutzung des Programms für folgende Zwecke:
1. als Tool zur Entwicklung von Softwareprojekten oder -
produkten,
2. als Plattform zur Entwicklung von Erweiterungen für das
Programm,
3. zur Recherche, wenn der Lizenznehmer Student oder
Fakultätsmitglied einer anerkannten Bildungsinstitution ist und
a) die Nutzung des Programms in einer Studie untersucht oder
b) das Programm als Plattform zur Entwicklung von
Experimentier- oder Prototyp-Tools verwendet,
4. um akademische Studien an einer anerkannten
Bildungsinstitution durchzuführen, bei der die Nutzung des Programms im Rahmen
des Kursplans erforderlich ist.
Bearbeitungen des Quellcodes (einschließlich des
Mustercodes), der mit dem Programm geliefert wird, dürfen nur für die
genannten Zwecke durchgeführt werden. Das Programm oder Teile des
Programms, einschließlich der Bearbeitungen, dürfen weder kopiert noch
weitergegeben werden.
Erweiterungsschnittstellen
Das Programm enthält Schnittstellen und andere Technologie
("Erweiterungsschnittstellen"), über die die vom Lizenznehmer entwickelte Software
("Erweiterungen") ggf. in Verbindung mit dem Programm ausgeführt werden kann.
Die Erweiterungsschnittstellen können in zukünftigen Releases
des Programms geändert werden kann. IBM kann die Absichten
hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Erweiterungsschnittstellen
jederzeit ändern oder gänzlich aufgeben, womit die Nutzung der
Erweiterungsschnittstellen durch den Lizenznehmer auf sein eigenes Risiko hin erfolgt.
IBM gewährleistet nicht, dass die Erweiterungsschnittstellen
den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen und/oder die
vom Lizenznehmer unter Verwendung der
Erweiterungsschnittstellen entwickelten Erweiterungen mit nachfolgenden Versionen des
Programms (sofern verfügbar) kompatibel sind.
Jazz Team Server-Lizenz
Jede gültige Lizenz für das Serverprogramm berechtigt den
Lizenznehmer zur Ausführung einer (1) Instanz des Programms Jazz Team
Server auf einem einzigen Server. Jeder berechtigte Server ist als
"Jazz Team Server" definiert.
Der Jazz Team Server darf beim Zugriff auf ein Jazz Team
Server-Repository nicht umgangen werden. Derartige Versuche können
die Integrität eines Jazz Team Server-Datenspeichers
beeinträchtigen.
Der Lizenznehmer darf das Serverprogramm nur in Verbindung
mit einem gültigen Jazz Team Server-Schlüssel verwenden. Jeder
für den Lizenznehmer ausgestellte Jazz Team Server-Schlüssel
enthält die Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs, denen der
Lizenznehmer gültige Clientzugriffslizenzen zuordnen kann. Der
Lizenznehmer darf den Jazz Team Server-Schlüsselautorisierungscode weder
umgehen, noch inaktivieren, entfernen oder versuchen, ihn
anderweitig auszuschalten.
Clientzugriffslizenzen
Jede gültige Clientzugriffslizenz berechtigt einen (1)
Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess für den direkten
oder indirekten Zugriff auf den Jazz Team Server, damit das
Programm entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt
werden kann. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben,
erhält der Lizenznehmer mit einer Clientzugriffslizenz darüber
hinaus auch Schreib-/Lesezugriff in einem bestimmten Umfang. Ein
Benutzer oder ein automatisierter Prozess, der ohne eine
Clientzugriffslizenz direkt oder indirekt auf den Jazz Team Server zugreift,
erhält nur Lesezugriff auf den Server. Mit einer
Clientzugriffslizenz darf zu einem bestimmten Zeitpunkt nur auf einen einzigen
Jazz Team Server zugegriffen werden.
Die Clientzugriffslizenzen, die in der gültigen
Programmlizenz des Lizenznehmers enthalten sind, dürfen nur für den
Zugriff auf den Jazz Team Server verwendet werden, der unter dieser
Vereinbarung lizenziert wird.
Der Lizenznehmer darf den Autorisierungscode der
Clientzugriffslizenz im Programm weder umgehen, noch inaktivieren, entfernen
oder versuchen, ihn anderweitig auszuschalten.
Sofern der Lizenznehmer von IBM nicht ausdrücklich dazu
berechtigt ist, darf er die Clientzugriffslizenzen nur für den Zugriff
auf die Programmversion verwenden, für die die Lizenzen
erworben wurden, oder für den Zugriff auf frühere Versionen des
Programms. Für den Zugriff auf nachfolgende Programmversionen muss der
Lizenznehmer Upgrades für seine Clientzugriffslizenzen oder neue
Clientzugriffslizenzen erwerben.
Sofern der Lizenznehmer von IBM oder einem von IBM
autorisierten Dritthersteller nicht in Schriftform die Berechtigung dazu
erhalten hat, darf er weder mithilfe von Multiplex- oder Pooling-
Funktionen noch über Gateways, Replikatoren, Bridges oder Adapter die
Anzahl der automatisierten Prozesse bzw. der Benutzer, die direkt
auf einen Jazz Team Server zugreifen, verringern, um auf diese
Weise die Anzahl der erforderlichen Clientzugriffslizenzen zu
reduzieren.
Clientzugriffslizenz für berechtigten Benutzer: Die
Clientzugriffslizenz für einen berechtigten Benutzer, die einem (1) Benutzer
oder automatisierten Prozess einmal zugeordnet wurde, darf zu
einem späteren Zeitpunkt nur dann anderweitig zugeordnet werden,
um eine langfristige Nutzungsübertragung zu vereinfachen.
Clientzugriffslizenz für Floating-Benutzer: Der
Lizenznehmer darf auf den Jazz Team Server nur unter der Voraussetzung
zugreifen, dass die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer
oder der gleichzeitig angemeldeten automatisierten Prozesse, die
auf seinen ordnungsgemäß lizenzierten Jazz Team Server
zugreifen, nicht die Gesamtzahl der rechtmäßig für das Programm
erworbenen Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer überschreitet.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, IBM auf Anforderung einen
Bericht über alle installierten und/oder zugeordneten
Clientzugriffslizenzen zur Verfügung zu stellen. Wenn der Lizenznehmer
Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer erwirbt, darf er für jede gültige
Serverprogrammlizenz eine (1) zusätzliche Instanz (genau eine Instanz,
unabhängig von der Anzahl der erworbenen Clientzugriffslizenzen für
Floating-Benutzer) des Jazz Team Servers ausschließlich als Server
für eine Clientzugriffslizenz für Floating-Benutzer ausführen.
Die zusätzliche Jazz Team Server-Instanz darf nicht für andere
Zwecke genutzt werden (weder für Entwicklungszwecke noch für
ähnliche Funktionen).
Clientzugriffslizenz für Entwickler (Developer)
Jede gültige Clientzugriffslizenz für einen Entwickler
berechtigt einen (1) Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess,
mit Schreib-/Lesezugriff direkt oder indirekt auf den Jazz Team
Server zuzugreifen. Jede Clientzugriffslizenz für einen Entwickler
wird mit der Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet,
die über einen Jazz Team Server-Schlüssel bereitgestellt
werden. Eine Clientzugriffslizenz für einen Entwickler wird
entweder mit dem Lizenztyp "Berechtigter Benutzer" oder "Floating-
Benutzer" zur Verfügung gestellt.
Clientzugriffslizenz für Mitverfasser (Contributor)
Jede gültige Clientzugriffslizenz für einen Mitverfasser
berechtigt einen (1) Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess,
mit Lesezugriff und eingeschränktem Schreibzugriff direkt oder
indirekt auf den Jazz Team Server zuzugreifen. Eine
Clientzugriffslizenz für einen Mitverfasser wird NICHT mit der Anzahl der
berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server-
Schlüssel bereitgestellt werden. Eine Clientzugriffslizenz für einen
Mitverfasser wird entweder mit dem Lizenztyp "Berechtigter Benutzer"
oder "Floating-Benutzer" zur Verfügung gestellt.
Clientzugriffslizenz für Buildsystem
Jede gültige Clientzugriffslizenz für ein Buildsystem
berechtigt einen oder mehrere automatisierte Prozesse zum Zugriff auf
den Jazz Team Server, um automatisierte Software-Builds
auszuführen. Clientzugriffslizenzen für ein Buildsystem dürfen Benutzern
nur zum Zweck der Konfiguration automatisierter Software-Builds
auf dem Jazz Team Server zugeordnet werden, sofern der
Lizenznehmer für jeden Benutzer, der solche Konfigurationsarbeiten
durchführt, eine Clientzugriffslizenz für Entwickler erworben hat. Eine
Clientzugriffslizenz für ein Buildsystem wird NICHT mit der Anzahl der
berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server-
Schlüssel bereitgestellt werden.
Connector-Clientzugriffslizenzen für ClearCase und
ClearQuest
IBM kann eine Connector-Clientzugriffslizenz bereitstellen,
damit eine Einheit, die einen automatisierten Prozess ausführt,
zwischen einem Jazz Team Server und einer anderen eindeutig
identifizierbaren Einheit oder einem anderen eindeutig identifizierbaren
Server, der von mehreren Benutzern verwendet und von IBM
ausdrücklich berechtigt wird (z. B. ein ClearCase-Server oder ein
ClearQuest-Server), als Replikator oder Bridge ("Connectoreinheit")
fungieren kann ("Weiterer berechtigter Server"). Die Connectoreinheit
ist entsprechend berechtigt, wenn:
1. der Lizenznehmer eine Connector-Clientzugriffslizenz von
IBM erwirbt oder eine Connector-Clientzugriffslizenz in der vom
Lizenznehmer lizenzierten Programmedition enthalten ist,
2. die Connectoreinheit über eine gültige Lizenz für den
Zugriff auf den "weiteren berechtigten Server" verfügt; und
3. jeder Benutzer des "weiteren berechtigten Servers", der
über die Connectoreinheit auf den Jazz Team Server zugreift,
über eine gültige Lizenz für den "weiteren berechtigten Server"
verfügt.
Eine Connector-Clientzugriffslizenz wird NICHT mit der
Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die über einen
Jazz Team Server-Schlüssel bereitgestellt werden.
Hochverfügbarkeit
Für jede gültige Lizenz für die Enterprise Edition des Jazz
Team Servers ("Primärer Jazz Team Server") ist der Lizenznehmer
berechtigt, eine (1) zusätzliche Instanz des Jazz Team Servers
("Standby-Jazz Team Server"), die keine Benutzertransaktionen
bedient, ausschließlich zur Verwaltung des Standby-Jazz Team Servers
auszuführen, damit der Standby-Server die Funktion des primären Jazz
Team Servers übernehmen kann, falls dieser ausfällt
("Funktionsübernahmezeitraum"). Für diesen Fall und nur während des
Funktionsübernahmezeitraums darf der Lizenznehmer den Standby-Jazz Team Server für
Benutzertransaktionen einsetzen. Während des Funktionsübernahmezeitraums darf der
primäre Jazz Team Server nicht für Benutzertransaktionen eingesetzt
werden, außer zur Unterstützung von Verwaltungsaktionen, die
erforderlich sind, um den normalen Betriebszustand wiederherzustellen.
Jede Clientzugriffslizenz, die in der gültigen Lizenz des
Lizenznehmers für das Serverprogramm enthalten ist, gilt auch für den
Standby-Jazz Team Server, aber nur, um den Standby-Jazz Team Server
auf einen Funktionsübernahmezeitraum vorzubereiten. Alle
zusätzlichen, gültigen Clientzugriffslizenzen, die nicht im Rahmen der
Lizenz für das Serverprogramm, sondern separat erworben wurden und
auf dem Standby-Jazz Team Server installiert sind, sind nur auf
dem Standby-Jazz Team Server während eines
Funktionsübernahmezeitraums gültig und haben keine Gültigkeit auf dem primären Jazz
Team Server.
Sofern unter dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich weitere
Lizenzen erteilt werden, umfasst die Berechtigung des Lizenznehmers
zur Ausführung eines Standby-Jazz Team Servers keine Lizenzen
für weitere Softwareinstanzen, die für den Standby-Jazz Team
Server erforderlich sind. Dies gilt u. a. auch für die DB2
Workgroup Edition.
Microsoft Visual Studio SDK-Code
Das Programm kann Microsoft Visual Studio SDK-Code
enthalten. Der Lizenznehmer darf diesen Code nicht verwenden, um
Erweiterungen für Visual Studio zu entwickeln.
D/N: L-KHUY-7T4SPE
P/N: L-KHUY-7T4SPE