Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Gewährleistungsausschluss

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Unterstützung.

Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM Programmlieferanten.

Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.

IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes eingefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

2. Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

3. Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).

ÖSTERREICH: Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): Die Bedingungen dieses Abschnitts werden vollständig durch den folgenden Text ersetzt:

Die folgende begrenzte Gewährleistung kommt zur Anwendung, wenn Sie für den Erwerb des Programms eine Gebühr bezahlt haben:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein IBM Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem mit Hilfe der bereitgestellten Informationen nicht behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm bei der Stelle zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wird Ihnen der gezahlte Betrag von der Stelle zurückerstattet, bei der Sie das Programm erworben haben.

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): Es gelten dieselben Änderungen wie in Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3) oben unter Österreich.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Gewährleistungsausschluss) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-5589-03 (01/2003)


LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung' die folgenden Bedingungen.

Programmname: Rational Team Concert 2.0 client for Microsoft Visual Studio IDE, Express-C
Programmnummer: 5724-V04

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Um eine separate Lizenz für dieses Programm zu erwerben, die nicht durch die Lizenzbedingungen des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an den zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.

Andere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Andere IBM Programme"). Sie dürfen die anderen IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die anderen IBM Programme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die anderen IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die anderen IBM Programme unter Umständen ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den anderen IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. erlischt, müssen Sie die Nutzung der anderen IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der Sie das Programm bezogen haben. Wenn Sie die anderen IBM Programme heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, von der Sie das Programm bezogen haben. Um die anderen IBM Programme für eine Nutzung ohne die obigen Einschränkungen zu lizenzieren, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, von der Sie das Programm bezogen haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die anderen IBM Programme, die mit den Programmen lizenziert werden:
IBM INSTALLATION MANAGER AND PAKAGING UTILITY FOR THE RATIONAL SOFTWARE DEVELOPMENT PLATFORM Version 1.3


Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten ("Lieferanten") übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten sind Ihnen gegenüber nicht haftbar und übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer NOTICES-Datei aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Diese Liste enthält die ausgeschlossenen Komponenten:
1. Ant 1.6.5
2. Apache HttpComponents-HttpClient 4.0 beta2
3. Apache HttpComponents-HttpCore 4.0
4. Apache James Mime4J 0.5
5. Cairo Binding
6. Cairo Library 1.0.2,
7. Commons Codec 1.3,
8. Commons Collections 2.1.1
9. Commons HttpClient 3.0
10. Commons IO 1.2
11. Commons Logging 1.0.4
12. Eclipse 3.4.2
13. Eclipse EMF 2.4.2
14. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.4.2
15. Eclipse Modeling Framework - Service Data Object (EMF- SDO) 2.4.2
16. Eclipse XSD 2.4.2
17. IBM Dojo Toolkit 1.2
18. ICU4J 3.8.1
19. Independent JPEG Group's LIBJPG Release 6b
20. Java API for Servlets 2.4
21. Java OAuth svn-823
22. JUnit 3.8.2
23. Log4J 1.2.12
24. Microsoft Visual Studio
25. OSGI Materials 4.0.1
26. OSGI Materials 4.1.0
27. pixman 0.1.6
28. Putty 0.58 (subset)
29. Rhino 1.6 R7
30. RSSOwl (derivative work of subset) 1.1
31. XHTML DTDs 1.1
32. XML4J 4.3

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist Ihnen gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann unter Umständen eingeschränkte Unterstützung für separat lizenzierten Code zur Verfügung stellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
1. GTK+ Binding
2. GTK+ Binding for Mozilla
3. GNOME Binding

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und die Angaben zur Betriebsumgebung befinden sich (sofern verfügbar) in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation, z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, z. B. in einem Ankündigungsschreiben. Sie sind damit einverstanden, dass solche Dokumentationen und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Lizenz für Bundled DB2 Limited Use

Dieses Programm wird zusammen mit der Datenserverkomponente der IBM DB2-Edition(en), die im Abschnitt "Unterstützungsprogramme" dieser Lizenzinformation angegeben ist/sind, als Produktpaket geliefert ("Bundled DB2 Edition"), das der folgenden eingeschränkten Lizenz unterliegt.

Der Lizenznehmer darf eine (1) Instanz der Bundled DB2 Edition installieren und nutzen, aber nur in Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms und nur zur Speicherung und Verwaltung von Daten, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die Bundled DB2 Edition darf nur von den internen Komponenten des Programms genutzt werden. Sie darf als Repository für die von dem Programm generierten Konfigurationsdaten verwendet werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Bundled DB2 Edition-Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Mit der Bundled DB2 Edition dürfen nur bis zu maximal 4 GB des Instanzspeichers belegt werden.

Die Nutzung der Bundled DB2 Edition durch den Lizenznehmer darf die Anzahl der Clientzugriffslizenzen, für die der Lizenznehmer gemäß Berechtigungsnachweis für das Programm lizenziert ist, nicht überschreiten.

Der Lizenznehmer darf die Komponente High Availability and Disaster Recovery (HADR) nur zusammen mit der Einzelinstanz der Bundled DB2 Edition einsetzen, zu deren Installation und Nutzung er gemäß der obigen Erläuterung berechtigt ist. Die HADR-Komponente muss auf derselben Maschine installiert und genutzt werden, auf der die Bundled DB2 Edition installiert ist. Wenn der Lizenznehmer weitere 100 DB2-Prozessor-Value-Units erwirbt, ist er berechtigt, die HADR-Komponente auf einem zweiten Server zu nutzen, aber nur in einer Idle-Standby-Konfiguration. In einer "Idle- Standby"-Konfiguration ist DB2 auf den Idle-Standby-Servern installiert, die Server verarbeiten aber keine Benutzertransaktionen oder Abfrageworkloads. Ein DB2-Server wird als "inaktiv" (idle) angesehen, wenn er ausschließlich für Verwaltungsaktionen in Funktionsübernahmesituationen genutzt wird; z. B. zur Unterstützung von Protokollübertragungen, wenn sich eine Datenbank im Wartestatus für aktualisierende Recovery befindet, oder bei der Erstellung einer Flashkopie einer DB2-Datenbank und dem anschließenden Backup dieser Datenbankkopie auf einem anderen Server, oder bei der Synchronisierung einer Standby-Datenbank mit der HADR-Komponente.

Darüber hinaus ist der Lizenznehmer berechtigt, die folgenden Funktionen oder Features mit der Bundled DB2 Edition zu verwenden:

- pureXML

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die folgenden Funktionen oder Features mit der Bundled DB2 Edition zu verwenden:

- DB2 Database Partitioning Feature

- Table Partitioning

- Backup Compression

- Materialized Query Tables (MQT)

- Multi-dimensional Clustering (MDC)

Sofern oben in dieser Lizenzinformation nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, separate Features, die für die vollständig lizenzierte Version der IBM DB2-Edition erhältlich sind, zu installieren oder zu nutzen. Für die Nutzung solcher Features muss eine vollständig lizenzierte Version erworben werden.

Wird das Programm zusammen mit einer separat lizenzierten IBM DB2-Edition eingesetzt, unterliegt die Nutzung der Bundled DB2 Edition den Lizenzbedingungen der betreffenden Edition, und nicht den Bedingungen dieser eingeschränkten Lizenz.

Micro Broker

Das Programm kann die IBM Micro Broker-Software enthalten. Der Lizenznehmer darf die Micro Broker-Software nur in Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms installieren und nutzen.

Aktualisierung allgemeiner Komponenten

Bestimmte Teile dieses Programms wurden von IBM intern als allgemeine Komponenten gekennzeichnet, die von mehreren IBM Programmen gemeinsam nutzbar sind. Der Lizenznehmer bestätigt hiermit, dass die Installation dieses Programms, zukünftiger Programmupdates oder anderer IBM Programme, die die allgemeinen Komponenten nutzen, unter Umständen dazu führt, dass die allgemeinen Komponenten in mehreren IBM Programmen aktualisiert werden.

Nutzungsbeschränkung

IBM erteilt dem Lizenznehmer eine eingeschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Download, die Installation und die Nutzung des Programms für folgende Zwecke:

1. als Tool zur Entwicklung von Softwareprojekten oder - produkten,

2. als Plattform zur Entwicklung von Erweiterungen für das Programm,

3. zur Recherche, wenn der Lizenznehmer Student oder Fakultätsmitglied einer anerkannten Bildungsinstitution ist und

a) die Nutzung des Programms in einer Studie untersucht oder

b) das Programm als Plattform zur Entwicklung von Experimentier- oder Prototyp-Tools verwendet,

4. um akademische Studien an einer anerkannten Bildungsinstitution durchzuführen, bei der die Nutzung des Programms im Rahmen des Kursplans erforderlich ist.

Bearbeitungen des Quellcodes (einschließlich des Mustercodes), der mit dem Programm geliefert wird, dürfen nur für die genannten Zwecke durchgeführt werden. Das Programm oder Teile des Programms, einschließlich der Bearbeitungen, dürfen weder kopiert noch weitergegeben werden.

Erweiterungsschnittstellen

Das Programm enthält Schnittstellen und andere Technologie ("Erweiterungsschnittstellen"), über die die vom Lizenznehmer entwickelte Software ("Erweiterungen") ggf. in Verbindung mit dem Programm ausgeführt werden kann. Die Erweiterungsschnittstellen können in zukünftigen Releases des Programms geändert werden kann. IBM kann die Absichten hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Erweiterungsschnittstellen jederzeit ändern oder gänzlich aufgeben, womit die Nutzung der Erweiterungsschnittstellen durch den Lizenznehmer auf sein eigenes Risiko hin erfolgt. IBM gewährleistet nicht, dass die Erweiterungsschnittstellen den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen und/oder die vom Lizenznehmer unter Verwendung der Erweiterungsschnittstellen entwickelten Erweiterungen mit nachfolgenden Versionen des Programms (sofern verfügbar) kompatibel sind.

Jazz Team Server-Lizenz

Jede gültige Lizenz für das Serverprogramm berechtigt den Lizenznehmer zur Ausführung einer (1) Instanz des Programms Jazz Team Server auf einem einzigen Server. Jeder berechtigte Server ist als "Jazz Team Server" definiert.

Der Jazz Team Server darf beim Zugriff auf ein Jazz Team Server-Repository nicht umgangen werden. Derartige Versuche können die Integrität eines Jazz Team Server-Datenspeichers beeinträchtigen.

Der Lizenznehmer darf das Serverprogramm nur in Verbindung mit einem gültigen Jazz Team Server-Schlüssel verwenden. Jeder für den Lizenznehmer ausgestellte Jazz Team Server-Schlüssel enthält die Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs, denen der Lizenznehmer gültige Clientzugriffslizenzen zuordnen kann. Der Lizenznehmer darf den Jazz Team Server-Schlüsselautorisierungscode weder umgehen, noch inaktivieren, entfernen oder versuchen, ihn anderweitig auszuschalten.

Clientzugriffslizenzen

Jede gültige Clientzugriffslizenz berechtigt einen (1) Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess für den direkten oder indirekten Zugriff auf den Jazz Team Server, damit das Programm entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt werden kann. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, erhält der Lizenznehmer mit einer Clientzugriffslizenz darüber hinaus auch Schreib-/Lesezugriff in einem bestimmten Umfang. Ein Benutzer oder ein automatisierter Prozess, der ohne eine Clientzugriffslizenz direkt oder indirekt auf den Jazz Team Server zugreift, erhält nur Lesezugriff auf den Server. Mit einer Clientzugriffslizenz darf zu einem bestimmten Zeitpunkt nur auf einen einzigen Jazz Team Server zugegriffen werden.

Die Clientzugriffslizenzen, die in der gültigen Programmlizenz des Lizenznehmers enthalten sind, dürfen nur für den Zugriff auf den Jazz Team Server verwendet werden, der unter dieser Vereinbarung lizenziert wird.

Der Lizenznehmer darf den Autorisierungscode der Clientzugriffslizenz im Programm weder umgehen, noch inaktivieren, entfernen oder versuchen, ihn anderweitig auszuschalten.

Sofern der Lizenznehmer von IBM nicht ausdrücklich dazu berechtigt ist, darf er die Clientzugriffslizenzen nur für den Zugriff auf die Programmversion verwenden, für die die Lizenzen erworben wurden, oder für den Zugriff auf frühere Versionen des Programms. Für den Zugriff auf nachfolgende Programmversionen muss der Lizenznehmer Upgrades für seine Clientzugriffslizenzen oder neue Clientzugriffslizenzen erwerben.

Sofern der Lizenznehmer von IBM oder einem von IBM autorisierten Dritthersteller nicht in Schriftform die Berechtigung dazu erhalten hat, darf er weder mithilfe von Multiplex- oder Pooling- Funktionen noch über Gateways, Replikatoren, Bridges oder Adapter die Anzahl der automatisierten Prozesse bzw. der Benutzer, die direkt auf einen Jazz Team Server zugreifen, verringern, um auf diese Weise die Anzahl der erforderlichen Clientzugriffslizenzen zu reduzieren.

Clientzugriffslizenz für berechtigten Benutzer: Die Clientzugriffslizenz für einen berechtigten Benutzer, die einem (1) Benutzer oder automatisierten Prozess einmal zugeordnet wurde, darf zu einem späteren Zeitpunkt nur dann anderweitig zugeordnet werden, um eine langfristige Nutzungsübertragung zu vereinfachen.

Clientzugriffslizenz für Floating-Benutzer: Der Lizenznehmer darf auf den Jazz Team Server nur unter der Voraussetzung zugreifen, dass die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer oder der gleichzeitig angemeldeten automatisierten Prozesse, die auf seinen ordnungsgemäß lizenzierten Jazz Team Server zugreifen, nicht die Gesamtzahl der rechtmäßig für das Programm erworbenen Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer überschreitet. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, IBM auf Anforderung einen Bericht über alle installierten und/oder zugeordneten Clientzugriffslizenzen zur Verfügung zu stellen. Wenn der Lizenznehmer Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer erwirbt, darf er für jede gültige Serverprogrammlizenz eine (1) zusätzliche Instanz (genau eine Instanz, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer) des Jazz Team Servers ausschließlich als Server für eine Clientzugriffslizenz für Floating-Benutzer ausführen. Die zusätzliche Jazz Team Server-Instanz darf nicht für andere Zwecke genutzt werden (weder für Entwicklungszwecke noch für ähnliche Funktionen).

Clientzugriffslizenz für Entwickler (Developer)

Jede gültige Clientzugriffslizenz für einen Entwickler berechtigt einen (1) Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess, mit Schreib-/Lesezugriff direkt oder indirekt auf den Jazz Team Server zuzugreifen. Jede Clientzugriffslizenz für einen Entwickler wird mit der Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server-Schlüssel bereitgestellt werden. Eine Clientzugriffslizenz für einen Entwickler wird entweder mit dem Lizenztyp "Berechtigter Benutzer" oder "Floating- Benutzer" zur Verfügung gestellt.

Clientzugriffslizenz für Mitverfasser (Contributor)

Jede gültige Clientzugriffslizenz für einen Mitverfasser berechtigt einen (1) Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess, mit Lesezugriff und eingeschränktem Schreibzugriff direkt oder indirekt auf den Jazz Team Server zuzugreifen. Eine Clientzugriffslizenz für einen Mitverfasser wird NICHT mit der Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server- Schlüssel bereitgestellt werden. Eine Clientzugriffslizenz für einen Mitverfasser wird entweder mit dem Lizenztyp "Berechtigter Benutzer" oder "Floating-Benutzer" zur Verfügung gestellt.

Clientzugriffslizenz für Buildsystem

Jede gültige Clientzugriffslizenz für ein Buildsystem berechtigt einen oder mehrere automatisierte Prozesse zum Zugriff auf den Jazz Team Server, um automatisierte Software-Builds auszuführen. Clientzugriffslizenzen für ein Buildsystem dürfen Benutzern nur zum Zweck der Konfiguration automatisierter Software-Builds auf dem Jazz Team Server zugeordnet werden, sofern der Lizenznehmer für jeden Benutzer, der solche Konfigurationsarbeiten durchführt, eine Clientzugriffslizenz für Entwickler erworben hat. Eine Clientzugriffslizenz für ein Buildsystem wird NICHT mit der Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server- Schlüssel bereitgestellt werden.

Connector-Clientzugriffslizenzen für ClearCase und ClearQuest

IBM kann eine Connector-Clientzugriffslizenz bereitstellen, damit eine Einheit, die einen automatisierten Prozess ausführt, zwischen einem Jazz Team Server und einer anderen eindeutig identifizierbaren Einheit oder einem anderen eindeutig identifizierbaren Server, der von mehreren Benutzern verwendet und von IBM ausdrücklich berechtigt wird (z. B. ein ClearCase-Server oder ein ClearQuest-Server), als Replikator oder Bridge ("Connectoreinheit") fungieren kann ("Weiterer berechtigter Server"). Die Connectoreinheit ist entsprechend berechtigt, wenn:

1. der Lizenznehmer eine Connector-Clientzugriffslizenz von IBM erwirbt oder eine Connector-Clientzugriffslizenz in der vom Lizenznehmer lizenzierten Programmedition enthalten ist,

2. die Connectoreinheit über eine gültige Lizenz für den Zugriff auf den "weiteren berechtigten Server" verfügt; und

3. jeder Benutzer des "weiteren berechtigten Servers", der über die Connectoreinheit auf den Jazz Team Server zugreift, über eine gültige Lizenz für den "weiteren berechtigten Server" verfügt.

Eine Connector-Clientzugriffslizenz wird NICHT mit der Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server-Schlüssel bereitgestellt werden.

Hochverfügbarkeit

Für jede gültige Lizenz für die Enterprise Edition des Jazz Team Servers ("Primärer Jazz Team Server") ist der Lizenznehmer berechtigt, eine (1) zusätzliche Instanz des Jazz Team Servers ("Standby-Jazz Team Server"), die keine Benutzertransaktionen bedient, ausschließlich zur Verwaltung des Standby-Jazz Team Servers auszuführen, damit der Standby-Server die Funktion des primären Jazz Team Servers übernehmen kann, falls dieser ausfällt ("Funktionsübernahmezeitraum"). Für diesen Fall und nur während des Funktionsübernahmezeitraums darf der Lizenznehmer den Standby-Jazz Team Server für Benutzertransaktionen einsetzen. Während des Funktionsübernahmezeitraums darf der primäre Jazz Team Server nicht für Benutzertransaktionen eingesetzt werden, außer zur Unterstützung von Verwaltungsaktionen, die erforderlich sind, um den normalen Betriebszustand wiederherzustellen.

Jede Clientzugriffslizenz, die in der gültigen Lizenz des Lizenznehmers für das Serverprogramm enthalten ist, gilt auch für den Standby-Jazz Team Server, aber nur, um den Standby-Jazz Team Server auf einen Funktionsübernahmezeitraum vorzubereiten. Alle zusätzlichen, gültigen Clientzugriffslizenzen, die nicht im Rahmen der Lizenz für das Serverprogramm, sondern separat erworben wurden und auf dem Standby-Jazz Team Server installiert sind, sind nur auf dem Standby-Jazz Team Server während eines Funktionsübernahmezeitraums gültig und haben keine Gültigkeit auf dem primären Jazz Team Server.

Sofern unter dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich weitere Lizenzen erteilt werden, umfasst die Berechtigung des Lizenznehmers zur Ausführung eines Standby-Jazz Team Servers keine Lizenzen für weitere Softwareinstanzen, die für den Standby-Jazz Team Server erforderlich sind. Dies gilt u. a. auch für die DB2 Workgroup Edition.

Microsoft Visual Studio SDK-Code

Das Programm kann Microsoft Visual Studio SDK-Code enthalten. Der Lizenznehmer darf diesen Code nicht verwenden, um Erweiterungen für Visual Studio zu entwickeln.



D/N: L-KHUY-7T4SPE
P/N: L-KHUY-7T4SPE